Die Feuerwehr
Das Feuerwehrwesen in Österreich ist weitgehend auf Basis freiwilliger Feuerwehren (FF) organisiert, die ehrenamtlich von der ansässigen Bevölkerung gestellt wird. Nur einige größere Städte und einige Großbetriebe haben Berufsfeuerwehren.
Jede Gemeinde ist nach dem jeweiligen Feuerpolizei- oder Feuerwehrgesetz verpflichtet den örtlichen Brandschutz und Gefahrenschutz auszuführen. Die einzelnen Feuerwehren sind eigenständig und müssen sich an die jeweiligen Landesgesetze und Dienstordnungen der Landesfeuerwehrverbände halten. Diese Verbände unterstützen die einzelnen Feuerwehren in der Ausbildung und Ausrüstung. Außerdem werden Dienstanweisungen und Standards bezüglich Ausrüstung, Bekleidung usw. vorgegeben.
Rechtstellung der Feuerwehren
Freiwillige Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts, sie werden nach gesetzlichem Auftrag tätig und besitzen Rechtspersönlichkeit.
Jede Feuerwehr ist Mitglied des jeweiligen Bereichsfeuerwehrverbandes.
Die Bereichsfeuerwehrverbände sind Mitglieder des Landesfeuerwehrverbandes.
Im Einsatz ist die Feuerwehr Hilfsorgan der Behörde.
Aufgaben nach dem steirischen Feuerwehrgesetz
Die Aufgaben der Feuerwehren sind im Feuerwehrgesetz geregelt.
Brandschutz
Mitwirkung bei der Verhütung und die Bekämpfung von Bränden, sowie Brandsicherheitswache.
Katastrophenhilfe und technische Hilfsdienste
Abwehr sonstiger Gefahren, die der Allgemeinheit, einzelnen Personen, der Umwelt, Sachen oder Tieren, drohen.
Rettungs- und Hilfsmaßnahmen zu Verhinderung und Beseitigung von Personen- und Sachschäden, die durch Unfälle oder Elementarereignisse (Sturm, Muren, Lawinen, Hochwasser, etc.) entstanden sind.
Sicherung der Einsatzbereitschaft
- Ausbildung und Fortbildung der Mitglieder
- Durchführung von Übungen
- Pflege der zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit erforderlichen Gemeinschaft
- Mitwirkung bei der Beschaffung, Errichtung, Erhaltung und Wartung von Einrichtungen und Gerätschaften
- Mitwirkung bei der Mittelbeschaffung zur Wahrnehmung der Aufgaben
Organisation
Die freiwillige Feuerwehr St. Oswald b. Pl. – St. Bartholomä gehört zum Abschnitt 6 des Bereichsfeuerwehrverbandes Graz-Umgebung. Der Abschnitt 6 des BFV GU besteht aus 12 Feuerwehren, davon sind 11 freiwillige Feuerwehren und eine Betriebsfeuerwehr.
österreichische Feuerwehrwesen
weiterführende Informationen
BFV GU – Bereichsfeuerwehrverband Graz-Umgebung
LFV Stmk – Landesfeuerwehrverband Steiermark
ÖBFV – Österreichischer Bundesfeuerwehrverband
Quellenangabe
Landesfeuerwehrverband Steiermark Schulungsunterlage Grundausbildung ÖBFV (Auflage 2012)