Rollenbilder
Die für die Feuerwehren maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften (Feuerwehrgesetze, Feuerpolizeiordnungen o.ä.) normieren in der Regel, welche Rechte und Pflichten den Einsatzkräften, insbesondere dem Einsatzleiter, zukommen. Jeder Einsatzleiter bzw. jedes an der Einsatzleitung beteiligte Feuerwehrmitglied ist aufgefordert, sich seiner Verantwortung und Aufgabenstellung bewusst zu sein und sich das spezielle Wissen anzueignen, das ihn in die Lage versetzt, mit Hilfe der zur Verfügung stehenden Kräfte die im Einzelfall zum Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen erforderlichen und der Feuerwehr obliegenden Maßnahmen treffen zu können.
Rollenbeschreibung im Einsatzdienst
Einsatzleiter (EL)
Ein Einsatzleiter besitzt die Fähigkeit, Feuerwehreinsätze unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben, falls erforderlich mit Unterstützung durch eine Einsatzleitstelle, zu leiten. Sind räumliche und/oder funktionelle Gliederungen notwendig, so sind Einsatzabschnitte zu bilden. Ein Einsatzleiter besitzt die Fähigkeit, feuerwehrfremde Organisationen, Behörden etc. in seine Tätigkeit einzubinden und behördliche Aufträge umzusetzen.
Einsatzabschnittskommandant (EAKDT)
Ein Einsatzabschnittskommandant besitzt die Fähigkeit, einen vom Einsatzleiter erhaltenen Einsatzbefehl auf seinen zugewiesenen räumlichen und/oder funktionellen Einsatzbereich herunter zu brechen und im Rahmen des Führungsverfahrens umzusetzen. Er soll die im zugewiesenen Einsatzbereich vorgefundene Lage erkennen, beurteilen, die richtigen Entschlüsse fassen und die nötigen Befehle an die ihm unmittelbar unterstellten Zugs- bzw. Gruppenkommandanten geben. Er besitzt die Fähigkeit, die erforderlichen Lagemeldungen / Lageinformationen durchzugeben bzw. weiterzuleiten.
Zugskommandant (ZGKDT)
Ein Zugskommandant besitzt die Fähigkeit, einen vom Feuerwehr-Einsatzleiter oder einem Einsatzabschnittskommandanten erhaltenen Befehl im Rahmen des Führungsverfahrens umzusetzen und an die ihm unterstellten Gruppenkommandanten entsprechende Befehle zu erteilen. Er besitzt die Fähigkeit, die im zugewiesenen Einsatzbereich vorgefundene Lage zu erkennen, zu beurteilen, die richtigen Entschlüsse zu fassen und die nötigen Befehle zu geben. Er besitzt die Fähigkeit die erforderlichen Lagemeldungen / Lageinformationen durchzugeben bzw. weiterzuleiten.
Gruppenkommandant (GRKDT)
Ein Gruppenkommandant besitzt die Fähigkeit, einen vom Einsatzleiter, Einsatzabschnitts- oder Zugskommandanten erhaltenen Befehl in seinem zugewiesenen Einsatzbereich mit seiner Gruppe (bestehend aus Mannschaft, Fahrzeug(en) und Gerät(en)) umzusetzen. Dazu kann er die im zugewiesenen Einsatzbereich vorgefundene Lage erkennen, beurteilen, die richtigen Schlüsse ziehen und die nötigen Befehle an seine Mannschaft geben. Er besitzt die Fähigkeit die erforderlichen Lagemeldungen / Lageinformationen durchzugeben bzw. weiterzuleiten.
Ist keine übergeordnete Führungsfunktion (z.B. Einsatzleiter etc.) im Einsatz vorhanden, so ist vom Gruppenkommandanten die Einsatzleiter-Tätigkeit wahrzunehmen.
Truppführer (TRF)
Ein Truppführer besitzt die Fähigkeit im Einsatz vom Gruppenkommandanten zugewiesene Aufgaben unter Auswahl und Anwendung von Grundsätzen und Verfahren (Maßnahmen) mit seinem Trupp selbstständig zu erledigen. Er ist in der Lage die Arbeit der zugewiesenen Truppmitglieder zu überwachen und wenn nötig zu korrigieren und die erforderlichen Lagemeldungen zum Gruppenkommandanten und zu den benachbarten Trupps durchzuführen.
Truppmann (TRM)
Ein Truppmann besitzt die Fähigkeit im Einsatz Routinetätigkeiten unter Verwendung einfacher Regeln und Werkzeuge (Grundtätigkeiten) zu lösen und darüber hinaus einfache Aufträge unter Anleitung und eventuell mit Hilfestellung durch den Truppführer auszuführen.
Kompetenzen der Führungsfunktionen
Einsatztechnik und Einsatztaktik müssen je nach Führungsebene in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
Unter Einsatztechnik versteht man die sinnvolle Verwendung und das richtige Verhalten im Umgang mit Geräten.
Die Einsatztaktik ist die Lehre vom planvollen und zielführenden Einsatz der zur Verfügung stehenden Kräfte und Mittel.
Quellangabe
ÖBFV – Heft 122 Der Feuerwehreinsatz (Version 1 / Oktober 2016)